Checkliste: Registrierkassen-Vorgaben 2026/2027 für österreichische Unternehmen

Die Registrierkassenpflicht in Österreich steht vor mehreren wichtigen Neuerungen – und wer den Überblick behält, vermeidet unnötigen Zeitdruck und mögliche Strafen. Gleich drei zentrale Änderungen betreffen Unternehmer in den kommenden Monaten: der verpflichtende Austausch bestimmter Signaturkarten bis Mai 2027, die seit Jahresbeginn 2026 höhere Umsatzgrenze bei der „Kalte-Hände-Regelung“ sowie die ab Oktober 2026 mögliche digitale Belegerteilung per QR-Code.

Was ist die „Kalte-Hände-Regelung“?
Die „Kalte-Hände-Regelung“ ist eine österreichische Sonderregel im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht. Sie betrifft Umsätze, die im Freien erzielt werden und bei denen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Vereinfacht gesagt: Wer seine Leistungen außerhalb fester Räumlichkeiten erbringt und dabei „kalte Hände“ bekommen könnte, kann unter bestimmten Bedingungen von der Registrierkassenpflicht für diese Umsätze ausgenommen sein.

Ing. Heimo Högl

„Wer die Fristen bei Signaturkarte, Umsatzgrenze und Belegerteilung frühzeitig kennt, muss sich um seine Registrierkasse keine Sorgen machen – Nachlässigkeit dabei wird schnell teuer.“

Ing. Heimo Högl

Kassenprofi · Compliance-Guide

Registrierkassen-Checkliste 2026/2027

Die wichtigsten Fristen und Neuerungen für österreichische Unternehmer auf einen Blick – haken Sie ab, was bei Ihnen schon erledigt ist.

0 von 12 Punkten erledigt

Wegen einer Sicherheitslücke bei den Chips ACOS-ID 2.1 und ATOS CardOS 5.3 müssen betroffene Signaturkarten spätestens bis Mai 2027 getauscht werden. Karten mit dem neuen Chip ACOS-ID 4.1 (Kauf seit Sommer 2025) sind nicht betroffen.

Tipp: Die Kasse selbst muss beim Kartentausch nicht neu an- oder abgemeldet werden – nur die Signaturkarte. Ein frühzeitiger Tausch vermeidet Engpässe kurz vor Fristende.

Seit 1. Jänner 2026 gilt für Umsätze im Freien (Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Hütten, Buschenschanken) eine höhere Grenze: von bisher 30.000 € auf 45.000 € netto pro Jahr. Bis zu dieser Grenze genügt die Tageslosung per Kassasturz – keine Registrierkasse, keine Einzelaufzeichnung nötig. Die Belegerteilungspflicht besteht jedoch!

Ebenfalls seit 1.1.2026 unbefristet verlängert: die 15-Warengruppen-Regelung für Markt-, Straßen- und Wanderhändler.

Ab 1. Oktober 2026 dürfen Belege optional auch digital ausgestellt werden – etwa als QR-Code am Bildschirm zum Auslesen und Herunterladen oder per Link/E-Mail. Der Papierbeleg bleibt als Wahlmöglichkeit bestehen, die Kundschaft kann ihn weiterhin verlangen.

Die digitale Belegerteilung ist eine zusätzliche Option, keine Pflicht – Sie entscheiden weiterhin selbst, welches Format Sie anbieten.

Egal ob Kartentausch, Kassenwechsel oder Umsatzänderung: Die korrekte und fristgerechte Meldung in FinanzOnline ist entscheidend, um Strafen wegen Verletzung der Registrierkassenpflicht zu vermeiden.

Diese Checkliste ersetzt keine steuerliche Beratung. Für die verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung oder direkt an das Finanzamt.

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