Checkliste: Registrierkassen-Vorgaben 2026/2027 für österreichische Unternehmen
Die Registrierkassenpflicht in Österreich steht vor mehreren wichtigen Neuerungen – und wer den Überblick behält, vermeidet unnötigen Zeitdruck und mögliche Strafen. Gleich drei zentrale Änderungen betreffen Unternehmer in den kommenden Monaten: der verpflichtende Austausch bestimmter Signaturkarten bis Mai 2027, die seit Jahresbeginn 2026 höhere Umsatzgrenze bei der „Kalte-Hände-Regelung“ sowie die ab Oktober 2026 mögliche digitale Belegerteilung per QR-Code.
Was ist die „Kalte-Hände-Regelung“?
Die „Kalte-Hände-Regelung“ ist eine österreichische Sonderregel im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht. Sie betrifft Umsätze, die im Freien erzielt werden und bei denen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Vereinfacht gesagt: Wer seine Leistungen außerhalb fester Räumlichkeiten erbringt und dabei „kalte Hände“ bekommen könnte, kann unter bestimmten Bedingungen von der Registrierkassenpflicht für diese Umsätze ausgenommen sein.

„Wer die Fristen bei Signaturkarte, Umsatzgrenze und Belegerteilung frühzeitig kennt, muss sich um seine Registrierkasse keine Sorgen machen – Nachlässigkeit dabei wird schnell teuer.“
Ing. Heimo Högl
Kassenprofi · Compliance-Guide
Registrierkassen-Checkliste 2026/2027
Die wichtigsten Fristen und Neuerungen für österreichische Unternehmer auf einen Blick – haken Sie ab, was bei Ihnen schon erledigt ist.
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Wegen einer Sicherheitslücke bei den Chips ACOS-ID 2.1 und ATOS CardOS 5.3 müssen betroffene Signaturkarten spätestens bis Mai 2027 getauscht werden. Karten mit dem neuen Chip ACOS-ID 4.1 (Kauf seit Sommer 2025) sind nicht betroffen.
Seit 1. Jänner 2026 gilt für Umsätze im Freien (Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Hütten, Buschenschanken) eine höhere Grenze: von bisher 30.000 € auf 45.000 € netto pro Jahr. Bis zu dieser Grenze genügt die Tageslosung per Kassasturz – keine Registrierkasse, keine Einzelaufzeichnung nötig. Die Belegerteilungspflicht besteht jedoch!
Ab 1. Oktober 2026 dürfen Belege optional auch digital ausgestellt werden – etwa als QR-Code am Bildschirm zum Auslesen und Herunterladen oder per Link/E-Mail. Der Papierbeleg bleibt als Wahlmöglichkeit bestehen, die Kundschaft kann ihn weiterhin verlangen.
Egal ob Kartentausch, Kassenwechsel oder Umsatzänderung: Die korrekte und fristgerechte Meldung in FinanzOnline ist entscheidend, um Strafen wegen Verletzung der Registrierkassenpflicht zu vermeiden.
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Terminvereinbarung mit Heimo Högl